Die Beitragsordnung des VDBI

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2006

  1. Der Mindestbeitrag beträgt 250,- €.
  2. Je 250,- € fristgemäß gezahlter oder per Einzugsermächtigung verbindlich erklärter Beitrag im laufenden Geschäftsjahr ergibt eine Stimme.
  3. Einzelmitglieder dürfen maximal 10 Stimmen erwerben. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium eine hiervon abweichende Regelung treffen.
  4. Mitgliedsverbände zahlen mindestens 25 % ihrer Beitragseinnahmen aus dem ideellen Bereich an den VDBi. In begründeten Ausnahmefällen kann das Präsidium auf Antrag des Mitgliedsverbandes eine hiervon abweichende Regelung treffen.
  5. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich, spätestens bis zum 1. April zu überweisen auf das Konto bei der:
    Commerzbank Brandenburg
    BLZ: 16040000
    Konto-Nr.: 25 750 25
  6. Mitgliedsbeiträge von im laufenden Jahr aufgenommenen Mitgliedern, sind spätestens 4 Wochen nach Bestätigung der Aufnahme an den VDBi zu leisten.
  7. Eine Teilzahlung des Mitgliedsbeitrages ist nur halbjährlich (2 Raten) oder vierteljährlich (4 Raten) und nur bei Vorlage einer Einzugsermächtigung zulässig.
  8. Die Beitragsordnung gilt solange fort, bis die Mitgliederversammlung eine Veränderung für erforderlich hält und beschließt.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 02.09.2005 in Bingen
Stimmen dafür : 269 Stimmen
Stimmen dagegen : 0
Stimmenthaltungen : 0
Ergebnis : einstimmig angenommen